Arbeitsbedingte Krankheiten
Berufskrankheiten sind Krankheiten, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht werden, denen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind.
Einige Krankheiten gelten rechtlich erst dann als Berufskrankheiten, wenn sie durch Tätigkeiten in bestimmten Gefährdungsbereichen verursacht worden sind. Dazu gehören beispielsweise Infektionskrankheiten. Diese werden grundsätzlich nur dann als Berufskrankheiten anerkannt, wenn der erkrankte Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig war (BK 1301).
Im Gesundheitswesen sind infektiöse Berufskrankheiten die zweithäufigsten nach den Hautkrankheiten: So wurden 2008 von der BGW 48 Infektionskrankheiten,
2 Wirbelsäulenerkrankungen,
9 Atemwegserkrankungen und
210 Hauterkrankungen
als Berufskrankheiten anerkannt bzw. bestätigt.
Die Hepatitis B hat auf Grund der Impfung deutlich abgenommen: Wurden 1999 noch 255 Fälle angezeigt, so waren es 2008 nur noch 106 bei der BGW.
Im gesamten Bereich der BGW wurden 2009 als Berufskrankheiten in Folge von Infektionen die folgenden wesentlichen anerkannt:
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Tuberkulose-
Konversion
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65
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Tuberkulose
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61
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Hepatitis C
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51
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Hepatitis B
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14
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MRSA
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7
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HIV/AIDS
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0
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Insofern ist weiterhin, neben der Hepatitis C, die Tuberkulose bedeutsam. Aber auch das Mitarbeiter-Risiko schwerer Infektionen durch MRSA mit andauernden Folgeschäden ist zu beachten!
(Stand 4/2011)
Weiterführende Informationen
- Vorsorgeuntersuchungen
- Untersuchungsanlässe für Untersuchungen nach Biostoffverordnung
- G 42 Vorsorgeuntersuchung (PDF; 72 KB)