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Baden Württemberg

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Berufsbedingte Infektionen

2002 wurden laut dem Unfallverhütungsbericht Arbeit der Bundesregierung 1.786 berufsbedingte Infektionen gemeldet, von denen 27 % als Berufskrankheiten anerkannt wurden.

Die Berufskrankheitsziffer 3101 bezeichnet Infektionskrankheiten, bei denen der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig war oder in einem anderen Beruf Infektionsgefahren in ähnlichem Ausmaß ausgesetzt war. In der Praxis spielt letzteres kaum eine Rolle.

Welche Infektionskrankheiten werden gemeldet?
Kuchendiagramm Infektionsrisiko

Meldungen von Berufsinfektionen bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege 2002:

Die meisten gemeldeten Erkrankungen sind schwer verlaufende und schlecht therapierbare Viruskrankheiten. Daneben spielt die Tuberkulose als oft schwer behandelbare bakterielle Erkrankung eine Rolle. Salmonellosen kommen meist als Folge von Lebensmittelvergiftungen in Kantinen vor und werden deshalb, da die Mittagspause Freizeit ist, meist nicht als berufsbedingt anerkannt. Die meisten gemeldeten Erkrankungen sind parenteral oder durch Schmierinfektion übertragene Erkrankungen. Viele der parenteralen Infektionen sind Folge von Stich- und Schnittverletzungen mit kontaminierten Instrumenten.

In Baden-Württemberg traten Berufskrankheiten bei folgenden Berufsgruppen im Gesundheitsdienst auf:

Balkendiagramm Infektionen

Eine Umfrage bei 682 Beschäftigten im Gesundheitsdienst ergab folgende Unfallursachen:Diagramm Nadelstichverletzungen

Es wurden 0,98 Nadelstichverletzungen pro Jahr und Mitarbeiter festgestellt. Nur 9,3 % davon wurden gemeldet. (Quelle Kralji, N. Nadelstichverletzungen im Gesundheitsdienst, Zahnärztliche Mitteilungen 19, 2002, 36 - 37).

Tröpfcheninfektionen sind normalerweise die häufigsten Infektionskrankheiten. Es wird also selektiv nur dann gemeldet, wenn die Erkrankung schwer verläuft oder hohe Kosten verursacht. Die Dunkelziffer ist deshalb wahrscheinlich hoch. Die Tuberkulose bildet hier die Ausnahme als eine schwere auf dem Luftweg übertragene Erkrankung.

Wie verhalte ich mich, wenn ich vermute, mich infiziert zu haben?

  Verhalten im Notfall

Was unternehme ich, um ggf. das Entstehen einer Berufskrankheit durch ein  Unfallereignis zu dokumentieren?

 Allgemeines über Berufskrankheiten und das Verfahren in Baden-Württemberg
 Berufskrankheiten durch Infektionserreger im Gesundheitsdienst:
BK 3101, 3102, 3104

 

Weiterführende Informationen

  1. Infektionsgefahren im Gesundheitswesen 
  2. Beruflich bedingte Infektionskrankheiten 
  3. Parenterale Infektionen 
Kontakt

Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
 Dr. Elisabeth Härtig
Tel. +49 (0) 711 904-39620