Arbeitsschutz
Schutz vor Infektionen im Beruf
Mikroorganismen lauern immer und überall. Nicht nur im Berufsumfeld, sondern auch im Privatleben. In dieser Homepage möchten wir Ihnen nicht Tipps für die Vermeidung jeder eventuell möglichen Infektion geben, sondern nur Möglichkeiten aufzeigen, wie man sich vor Infektionen schützen kann, die im Gesundheitswesen häufig vorkommen.
Wie schützt man sich vor Infektionen?
Viele Infektionen verlaufen bei Gesunden blande, d.h. Krankheitszeichen treten nicht auf ("stille Feiung"). Der Selbstschutz vor häufig vorkommenden Infektionen ist aber trotzdem wichtig, da die Praxis zeigt, dass es nicht selten zu schwer verlaufenden beruflich bedingten Infektionen im Gesundheitswesen kommen kann. Dies kann die berufliche Lebensplanung der betroffenen Person völlig zunichtemachen. Aber auch latente Infektionen, wie sie z.B. beim Träger-Status (carrier) bei Hepatitis B, Hepatitis C oder HIV vorliegen, oder die Besiedlung mit antibiotikaresistenten Mikroorganismen können behandelte Patienten gefährden und berufliche Nachteile bis hin zu Tätigkeitsverboten für den Betroffenen haben. Adäquater vorbeugender Infektionsschutz schützt deshalb nicht nur die Beschäftigten im Gesundheitswesen, sondern auch die Patienten.
Jeder Arbeitgeber muss die Gefährdung seiner Mitarbeiter beurteilen und das Ergebnis in schriftlicher Form festhalten. (Arbeitsschutzgesetz). Er muss schriftliche Betriebsanweisungen erstellen und die Arbeitnehmer jährlich über den Umgang mit infektiösem Material, Gefahren, Untersuchungen und Impfangebote unterrichten. Diese Unterrichtungen müssen vom Arbeitnehmer mit Unterschrift bestätigt werden.
Stand 11/2010