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Baden Württemberg

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Schutzbrille

Augen- und Gesichtsschutz

Eine Schutzbrille oder ein Gesichtsschild (und ggf. Atemschutz) sind immer dann zu tragen, wenn mit Aerosolbildung oder dem Verspritzen von Körperflüssigkeiten zu rechnen ist, z. B. im OP, in der Ambulanz, bei Bronchoskopien, Intubation, bei zahnärztlichen und transurethralen Behandlungen sowie beim Absaugen.

Der Arbeitgeber hat die Wahl zwischen Mundschutz mit Gesichtsfeld, Gesichtsschild, geschlossener Schutzbrille, für Brillenträger mit eingeschliffenen Gläsern,  z.T. auch mit in Folie befestigten eingeschliffenen Gläsern, die dann für verschiedene Brillen verwendet werden können sowie Einwegschutzbrillen (Bügel mit austauschbarer Folie).

Die Verwendung von Augen- und Gesichtsschutz führt in der Regel zu einer Arbeitserschwernis. Die Beeinträchtigung ergibt sich aus

  • einer Reduzierung des Gesichtsfeldes,
  • dem verstärkten Schwitzen und dem Beschlagen der Innenseite geschlossener Brillen,
  • dem Außenbeschlagen bei Temperaturwechsel,
  • Sehfeldstörungen durch Spiegelungen,
  • Bildverzerrungen bei schlechter optischer Qualität des Schutzglases.

Sofern Brillenträger längere Zeit eine Schutzbrille tragen müssen (beispielsweise bei Labortätigkeit) empfiehlt sich die Anschaffung geschlossener Schutzbrillen mit eingeschliffenen Gläsern. Gemäß PSA-Benutzungsverordnung trägt der Arbeitgeber die Kosten. Gegen das Beschlagen der Brille gibt es Antibeschlagsprays oder beschlagfreie Gläser.

Weiterführende Informationen

  1. Schutzbrillen im OP: Bericht der Unfallkasse Sachsen 
  1. Arbeitsschutz hautnah Gesundheitsdienst (PDF; 1,6 MB)

Stand 2/2006

Kontakt

Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
 Dr. Elisabeth Härtig
Tel. +49 (0) 711 904-39620

Unfallkasse Baden-Württemberg
  Ludger Brinker
Tel. +49 (0) 721-6098304