Kleidung
Schutzkleidung ist jede Kleidung, die dazu bestimmt ist, Versicherte vor schädigenden Einwirkungen bei der Arbeit oder deren Arbeits- oder Privatkleidung vor der Kontamination durch biologische Arbeitsstoffe zu schützen.
Arbeitskleidung ist eine Kleidung, die anstelle oder in Ergänzung der Privatkleidung bei der Arbeit getragen wird. Sie hat keine spezifische Schutzfunktion gegen schädigende Einflüsse. Zur Arbeitskleidung zählt auch Berufskleidung. Diese ist eine berufsspezifische Arbeitskleidung, die als Standes- oder Dienstkleidung, z. B. Uniform, getragen wird. Sie ist keine Kleidung mit spezifischer Schutzfunktion.
War die Schwesterntracht im 19. Jahrhundert noch ein Mittel, den neuen Beruf zu etablieren, so stehen heute bei Auswahl und Einsatz der Kleidung Praktikabilität, vorbeugender Gesundheitsschutz und Hygiene im Vordergrund. Psychologische Aspekte spielen aber auch jetzt noch eine Rolle bei der Berufskleidung von Pflegekräften. Patienten und Pflegebedürftigen fällt es leichter, Pflegemaßnahmen anzunehmen, wenn die ausführende Person schon durch ihre Kleidung Professionalität ausstrahlt. Und für das Personal ist es einfacher, die erforderliche Distanz zu wahren.
Für die Berufskleidung von Pflegekräften sind neben dem Aspekt der Professionalität produktspezifische Kriterien wichtig. Ein häufig unterschätzter Punkt ist die Bewegungsfreiheit. Bewegungsfreundliche Kleidung ist unverzichtbar. Sie ermöglicht rückenentlastende Haltungen wie ungehindertes Beugen der Knie (z. B. Grätsch- und Schrittstellung). Hosenanzüge bzw. Hosen mit elastischem Bündchen in Kombination mit Kasacks behindern die Arbeit nicht. Die kurzärmeligen Oberteile ermöglichen ein hygienischeres Arbeiten.
Bei der vielfach anstrengenden Pflegetätigkeit kommt man leicht ins Schwitzen. Deshalb ist atmungsaktive Kleidung zu empfehlen. Diese reguliert den Temperaturhaushalt und ist schlicht angenehmer.
Aufgrund der hohen hygienischen Anforderungen muss die Arbeitskleidung bei möglichst hohen Temperaturen und mit desinfizierenden Verfahren waschbar sein. Es gibt Mikroorganismen, die bei 60 Grad Celsius nicht abgetötet werden.
Schutzkleidung in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege soll den Kontakt mit möglicherweise infektiösen Körperflüssigkeiten oder Ausscheidungen verhindern. Diese Funktion kann sie nur erfüllen, wenn sie geschlossen getragen wird. Im Sanitärbereich bzw. für die Körperpflege am Bett eines Patienten eignen sich auch Überwürfe oder Schürzen aus flüssigkeitsdichtem Material über kurzärmliger Kleidung. Kommt es zu einer sichtbaren Verunreinigung, ist ein Wechsel der Schutzkleidung nötig. Aufenthalts- und Essräume dürfen nicht mit Schutzkleidung betreten werden. Für Anschaffung, Reinigung, Desinfektion und Instandhaltung ist der Arbeitgeber verantwortlich.
Wird die Arbeitskleidung kontaminiert, ist sie in jedem Fall wie Schutzkleidung zu behandeln.
Stand 2/2005