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Baden Württemberg

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Infektionsschutz im Gesundheitsdienst

Kanülenabwurfbehälter in Benutzung

Infektionskrankheiten gefährden unseren Alltag, sowohl im Privatleben, als auch im Berufsleben. Die Gefahr, eine Infektionskrankheit zu erleiden, ist bei vielen Tätigkeiten im Gesundheitwesen besonders hoch.

Durch Information und Aufzeigen konkreter Verhaltensweisen und Schutzmaßnahmen wird hier eine Reduktion beruflich bedingter Infektionen, die häufig im im Gesundheitswesen vorkommen, angestrebt.

  

Welche Infektionen kommen im Gesundheitswesen häufig vor?


Erkrankung

Übertragung

Hepatitis B

parenterale Übertragung durch Blut und Körperflüssigkeiten, z. B. durch Verletzung mit spitzen oder scharfen Instrumenten wie Kanülen, Skalpellen o.ä. oder bei Kontakt mit Hautwunden oder Schleimhäuten

Hepatitis C

parenterale Übertragung durch Blut und Körperflüssigkeiten, z. B. durch Verletzung mit spitzen oder scharfen Instrumenten wie Kanülen, Skalpellen o.ä. oder bei Kontakt mit Hautwunden oder Schleimhäuten

Hepatitis D

parenterale Übertragung durch Blut und Körperflüssigkeiten, z. B. durch Verletzung mit spitzen oder scharfen Instrumenten wie Kanülen, Skalpellen o.ä. oder bei Kontakt mit Hautwunden oder Schleimhäuten

Tuberkulose

Einatmen von Mycobacterium tuberculosis o. bovis, Verletzung mit Tb-haltigem Material

Hepatitis A

Orale Infektion nach Kontakt mit Stuhl

Keuchhusten

Einatmen der Erreger

Masern

Einatmen der Erreger

Mumps

Einatmen der Erreger

Röteln

Einatmen der Erreger

Windpocken/Zoster

Einatmen der Erreger

(Diphtherie)

Einatmen der Erreger

Epidemische Keratokonjunktivitis

Einatmen der Erreger, Schmierinfektion mit infektiösem Augensekret


Um das Auftreten der o.g. Infektionen zu vermeiden, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Impfung
  • Infektionsprophylaxe

Jeder Arbeitgeber muss die Gefährdung seiner Mitarbeiter beurteilen und das Ergebnis in schriftlicher Form festhalten. (Arbeitsschutzgesetz). Er muss schriftliche Betriebsanweisungen erstellen und die Arbeitnehmer jährlich über den Umgang mit infektiösem Material, Gefahren, Untersuchungen und Impfangebote unterrichten. Diese Unterrichtungen müssen vom Arbeitnehmer mit Unterschrift bestätigt werden.

Wo sind Vorsorgeuntersuchungen in der BioStoffV vorgeschrieben?

Vorsorgeuntersuchungen müssen je nach Gefährdung im Abstand von 1 bis 3 Jahren erfolgen.

  • Human- und Zahnmedizin: Hepatitis B
  • Pädiatrie: Keuchhusten, Diphtherie, Hepatitis A, Masern, Mumps, Röteln, Varicella-Zoster
  • Infektionsstation, Stuhllabor: Hepatitis A
  • Tuberkuloseabteilung, Pulmonologie: TBC
  • Pathologie (Obduktion, Sektion): Hepatitis D, TBC

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Wo sind Impfungen anzubieten, falls keine Immunität besteht?

Die Impfkosten müssen vom Arbeitgeber getragen werden. Bei empfohlenen Impfungen (durch die Ständige Impfkommission – STIKO – oder das Sozialministerium des jeweiligen Landes) können sie auch auf freiwilliger Basis von der Krankenkasse übernommen werden.

  • Human- und Zahnmedizin: Hepatitis B
  • Pädiatrie: Keuchhusten, Diphtherie, Hepatitis A, Masern, Mumps, Röteln, Varicella-Zoster
  • Infektionsstation, Stuhllabor: Hepatitis A

Wie schützt man sich vor Infektionen?

Viele Infektionen verlaufen bei Gesunden blande, d.h. Krankheitszeichen treten nicht auf ("stille Feiung"). Der Selbstschutz vor häufig vorkommenden Infektionen ist aber trotzdem wichtig, da die Praxis zeigt, dass es nicht selten zu schwer verlaufenden beruflich bedingten Infektionen im Gesundheitswesen kommen kann. Dies kann bei den Betroffenen die berufliche Lebensplanung völlig über den Haufen werfen. Aber auch latente Infektionen, wie sie z.B. beim Träger-Status (carrier) bei Hepatitis B, Hepatitis C oder HIV vorliegen, oder die Besiedlung mit antibiotikaresistenten Mikroorganismen können behandelte Patienten gefährden und berufliche Nachteile bis hin zu Tätigkeitsverboten für den Betroffenen haben.
Stand 1/2006

Kontakt

Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
 Dr. Elisabeth Härtig
Tel. +49 (0) 711 904-39620