Stichverletzungen
Schutz vor Nadelstichverletzungen

Wenn man Nadelstichverletzungen verhindert, ist dies die beste Vorbeugung vor beruflichen Infektionen mit Hepatitis C Virus und HIV (Aids).
Wer ist besonders gefährdet?
Jeder Arbeitnehmer, der Kontakt mit Kanülen, Braunülen, Lanzetten, Bohrern, Nadeln, scharfen Pinzetten oder Skalpellen hat, also Ärzte/innen, Zahnärzte/innen, Krankenschwestern, Arzthelferinnen, Hebammen, Putzfrauen, Bettenaufbereiter/innen, Abfalltransporteure/innen usw.
Wie häufig sind Nadelstichverletzungen?
Die amerikanische Arbeitsschutzbehörde (NIOSH) schätzt, dass es jedes Jahr etwa 600.000 bis 800.000 Nadelstichverletzungen gibt. Nur ein Teil davon wird als Unfall gemeldet. Eine solche Meldung an den Arbeitgeber und die Versicherung ist aber immer notwendig, damit adäquate Vorsorgemaßnahmen getroffen werden können.
Welche Arbeitsweisen sind mit einem besonders hohen Risiko für Nadelstichverletzungen verbunden?
- Wiederaufsetzen der Schutzhülle auf gebrauchte Kanülen
- Umschütten oder Umfüllen von Blut und Körperflüssigkeiten
- Entsorgung von gebrauchten Kanülen auf Tabletts, Tisch, in Betten, Mülltüte o.ä.
- Operationen
Wie kann man sich und andere vor Infektionen schützen?
Ein verantwortlicher Umgang mit spitzen oder scharfen Instrumenten, die mit Blut und Körperflüssigkeiten benetzt sind, sichert Leben und Gesundheit.
Was sollte man unbedingt tun?
- Man sollte prüfen, ob Nadeln unbedingt verwendet werden müssen oder ob es sichere und effektive Alternativen hierzu gibt.
- Arbeitgeber müssen bei Umgang mit bekannt infektiösen Patienten, die durch Erreger der Risikogruppe 3 (einschließlich 3**) oder höher infiziert sind, bei der Behandlung fremdgefährdender Patienten, bei Tätigkeiten im Rettungsdienst und in der Notfallaufnahme sowie in Gefängniskrankenhäusern sichere Arbeitssysteme (safety syringes) beschaffen, die höchstmögliche Sicherheit nach dem gegenwärtigen Stand der Technik bieten. Sie sollten dies immer tun, aber Ausnahmen sind ansonsten möglich, falls spitze und scharfe Instrumente mindestens einhändig sicher entsorgt werden. Eine Umstellung des gesamten Betriebs auf sichere Instrumente verhindert Infektionen durch Gebrauch nicht sicherer Instrumente, die im Haus vorhanden sind, bei Gelegenheiten, bei denen sichere Instrumente vorgeschrieben sind und schützt die Arbeitnehmer nachweislich vor Unfällen mit spitzen und scharfen Instrumenten.
- Arbeitnehmer sollten die angebotenen Sicherheitssysteme verwenden.
- Die Schutzhülle darf nicht auf gebrauchte Nadeln und Skalpelle zurückgesetzt werden.
- Vor Gebrauch von Nadeln, Skalpellen u.ä. sollte man sich ein sicheres Entsorgungssystem (durchstichsicheres Behältnis) bereitstellen.
- Nach Gebrauch sollten Nadeln, Skalpelle u.ä. ohne Sicherheitsmechanismus unmittelbar in solche durchstichsicheren Behältnisse entsorgt werden.
- Durchstichsichere Behältnisse dürfen nicht gepresst werden, da sie dabei aufgehen und die Nadeln wieder frei werden.
- Jede Nadelstichverletzung oder ähnliche Verletzung mit spitzen oder scharfen, mit Blut und Körperflüssigkeiten benetzten Instrumenten muss an den Arbeitgeber gemeldet und dokumentiert werden.
- Jede Nadelstichverletzung muss prophylaktische Maßnahmen nach sich ziehen: z.B. geeignete Wundversorgung, Überprüfung des Impfstatus, ggf. aktive und/oder passive Immunisierung, medikamentöse HIV-Prophylaxe, Überprüfung des serologischen Status, serologische Nachkontrolle. Informationen über das optimale Vorgehen im Einzelfall können Sie unter
www.rki.de finden. Auch der Staatliche Gewerbearzt bietet Ihnen seine Hilfe an
(Tel. 07 11/904 39620).
- Mit Blut und Körperflüssigkeiten benetzte Geräte und Instrumente müssen vor der Reinigung möglichst unter Verwendung automatischer Systeme desinfiziert werden.
- Nur desinfizierte und gereinigte Geräte und Instrumente dürfen repariert werden.
Stand 9/2011