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Baden Württemberg

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Atemwegsinfektionen

Schutz vor aerogenen Infektionen

Die Gefahr von aerogenen Infektionen ist besonders bei Kontakt mit infektiösen, hustenden oder niesenden Patienten gegeben, ebenfalls bei Tätigkeiten, bei denen ein Aerosol entsteht (Operation, zahnärztliche Behandlung, Verabreichen von Inhalationsmedikamenten, Intubation, Absaugung u.ä.).

Eine Minderung der Infektionsgefahr ist bei hohen Luftwechselraten nachgewiesen. Sonst hilft nur persönlicher Arbeitsschutz (Staubmasken - P2 gegen Bakterien und Pilze, P3 gegen Viren). Infektiöse Patienten mit Tuberkulose können zusätzlich P2-Atemschutz ohne Ausatemventil tragen.

Stand 3/2011

Kontakt

Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
 Dr. Elisabeth Härtig
Tel. +49 (0) 711 904-39620