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Baden Württemberg

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Versand von infektiösem Material

Seit 1.1.2005 gelten folgende Bestimmungen für den Versand von infektiösem Material. Infektiöses Material ist von der WHO in die Gefahrgutklasse 6.2 Infectious Substances eingestuft. Hierbei gibt es 2 verschiedene Transportkategorien:

Kategorie A (UN-Nr. 2814: biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 4):

  • Verpackung in der Gefahrgutverpackung Typ P620
  • Kennzeichnung: Ansteckungsgefährlicher Stoff, gefährlich für den Menschen

Kategorie B (UN-Nr. 3373: biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 2):

  • Verpackung in Gefäßen Typ  P650
  • Kennzeichnung: Diagnostische Proben

Zusätzlich muss man die oft noch stärker einschränkenden Transposrtbestimmungen von Fluggesellschaften und Post berücksichtigen.
Stand 3/2007

Weiterführende Informationen

  1. Transport von ansteckungsgefährlichen Stoffen
  2. Versand von infektiösem Material WHO
  3. Verpackung von diagnostischen Proben Bayrisches Institut für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
  4. Transport von gentechnisch veränderten Organismen Universität Frankfurt
  5. Liste von Firmen, die Verpackungen anbieten
  6. Probenversand RKI
  7. IHK Hochrhein-Bodensee: Gefahrguttransport

 

 

 

Kontakt

Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
 Dr. Elisabeth Härtig
Tel. +49 (0) 711 904-39620