Modellprojekt Emmendingen
- ein Projekt der Unfallkasse Baden-Württemberg mit dem Kreiskrankenhaus Emmendingen
Nach der TRBA 250 (GUV BG-R 250) müssen Mitarbeiter, die Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ausführen, anhand einer Betriebsanweisung und des Hygieneplans über die auftretenden Gefahren und über die Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Die Unterweisung ist mündlich, arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen sowie mindestens jährlich durchzuführen. Zeitpunkt und Gegenstand der Unterweisungen sind im Anschluss an die Unterweisung zu dokumentieren und vom Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen.
Im Kreiskrankenhaus Emmendingen wurde mit Unterstützung der Unfallkasse Baden-Württemberg eine Betriebsanweisung erstellt, anhand derer alle Mitarbeiter des Hauses unterwiesen wurden. Diese Betriebsanweisung wurde von der Hygienefachkraft des Kreiskrankenhauses, Frau Rita Mietke, entwickelt mit Unterstützung der Betriebsärztin Frau Dr. Mohrmann, BAD Freiburg und Herr Ludger Brinker, UKBW. Die Initiative zu diesem Modellprojekt ging von der Verwaltungsleitung aus. Das Modellprojekt verknüpft Vorgaben des Arbeitsschutzes mit den hauseigenen Hygienestandards. Einige Schutzmaßnahmen und Empfehlungen sind speziell auf das Kreiskrankenhaus Emmendingen bezogen und nicht ohne Überarbeitung auf andere Einrichtungen übertragbar.
Weiterführende Informationen
- Betriebsanweisung bzw. Dienstanweisung zur Umsetzung der Biostoffverordnung im Kreiskrankenhaus Emmendingen
(PDF; 104 KB)
- Abfallbehandlung (PDF; 74 KB)
- Isolierungsmaßnahmen bei infektiösen Erkrankungen (PDF; 452 KB)
- Flächendesinfektionsmaßnahmen (PDF; 70 KB)
- Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung (PDF; 58 KB)
- Betriebsanweisung (Dienstanweisung) (PDF; 104 KB)
- Umsetzung der BioStoffV im Krankenhaus (PDF; 518 KB)
Stand 3/2005