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Baden Württemberg

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Hygieneplan

Der Arbeitgeber hat für einzelne Arbeitsbereiche entsprechend der Infektionsgefährdung Maßnahmen zur Desinfektion, Reinigung und Sterilisation sowie zur Ver- und Entsorgung schriftlich festzulegen und zu überwachen (TRBA 250).

 

 

Gliederung eines Hygieneplans (Vorschlag aus BGR 206) nach Anhang 4 TRBA 250:

Ein Hygieneplan setzt sich aus einzelnen fachbezogenen Hygieneanleitungen zusammen, die sowohl zum Schutz der zu betreuenden Patienten bzw. der zu betreuenden Personen als auch zum Schutz des Personals schriftlich festzulegen und zu beachten sind. Ziel ist die Verhinderung von Infektionen durch Mikroorganismen und schädigende Einflüsse durch erforderliche Reinigungs-, Desinfektions-, Sterilisations-, Ver- und Entsorgungsmaßnahmen. Entsprechend erforderliche Hygienemaßnahmen sind je Tätigkeitsbereich festzulegen. Nachfolgend als Beispiel eine Inhaltsübersicht einzelner Hygieneanleitungen für einen tätigkeitsbezogenen Hygieneplan. In diesem ist zu regeln, wann welche Maßnahme wie und von wem durchzuführen ist.

A. Allgemeine Personalhygiene

  • Definition von und Umgang mit Dienst- und Schutzkleidung,
  • Durchführung der hygienischen Händedesinfektion,
  • Händewaschen, Händepflege,
  • Tragen von Schutzhandschuhen,
  • allgemeiner Infektionsschutz, Sofortmaßnahme bei Verletzungen mit kontaminierten bzw. infektiösen Materialien.

B. Allgemeine Desinfektionsmaßnahmen

  • Auflistung der zur Verfügung stehenden Reinigungs- und Desinfektionsmittel mit Angaben zur Anwendungskonzentration, Anwendungszweck, Einwirkzeit
  • Umgang mit Flächen- und Instrumentendesinfektionsmitteln
  • Desinfektion und Sterilisation der Geräte, Instrumente und sonstiger Gebrauchsgegenstände
  • Desinfizierende Geschirr-, Wäsche- und Bettenaufbereitung
  • Flächendesinfektion des Raumes einschließlich Mobiliar

C. Spezielle Hygienemaßnahmen in verschiedenen Funktionsbereichen

  • bereichspezifische Dienst- und Schutzkleidung
  • desinfizierende Instrumenten- und Geräteaufbereitung
  • Isolierungs-, Schutz- und Desinfektionsmaßnahmen bei übertragbaren Krankheiten. 

D. Hygienemaßnahmen bei Diagnostik, Pflege und Therapie

  • Tragen von Schutzkleidung
  • hygienische und chirurgische Händedesinfektion
  • Durchführung der Haut- und Schleimhautdesinfektion vor Injektionen, Punktionen, invasiven Eingriffen
  • Hygienemaßnahmen bei speziellen klinischen Tätigkeiten
  • Patientenvorbereitung vor invasiven Eingriffen.

E. Ver- und Entsorgungsregelungen

  • Lebensmittel- bzw. Speisenversorgung
  • Sterilgutversorgung und -Lagerung
  • Geschirr-, Instrumenten- und Wäscheversorgung einschließlich erforderlicher Entsorgungsmaßnahmen
  • spezielle und allgemeine Abfallentsorgung.

F. Mikrobiologische Diagnostik

  • Festlegung notwendiger mikrobiologischer Kontrollen (z.B. zur Prüfung von Waschmaschinen, Sterilisationsgeräten, Desinfektionsanlagen)
  • Entnahme, Verpackung und Transport von Probematerialien

Weiterführende Informationen

  1. Krankenhaushygiene beim RKI 
  2. Liste der vom RKI geprüften + anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren
  3. Hygieneplan des österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes:  Zahnarztpraxis und Dentallabor
  1. Hygienestandard in der ambulanten Pflege bei der Versorgung von Klienten mit MRSA-Infektionen (PDF; 1,2 MB)
  2. Abfallentsorgung  PDF; 74 KB)
  3. Flächendesinfektion ( PDF; 74 KB)
  4. Umsetzung im Krankenhaus Emmendingen ( PDF; 104 KB)

Stand 5/2006

Kontakt

Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
 Dr. Elisabeth Härtig
Tel. +49 (0) 711 904-39620

Unfallkasse Baden-Württemberg
  Ludger Brinker
Tel. +49 (0) 721-6098304