Hautschutzplan
Gemäß TRGS 401 muß für viele Tätigkeiten im Gesundheitsdienst ein Hautschutzplan erstellt werden. Die Haut wird durch häufige Händereinigung, Händedesinfektion, Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten und das Tragen von Handschuhen für mehr als 1 Stunde täglich geschädigt. Geeignete Hautpflege und falls möglich Hautschutz können dies verhindern. Die Präparate können in Spendersystemen angeboten werden, in denen sie sich kaum mit Bakterien besiedeln können (z.B. Stokomat-Vario-System, andere keimarme Präparate). Die Haut sollte nur dann gereinigt werden, wenn dies im Hygieneplan vorgeschrieben oder allgemein empfohlen ist oder die Haut stark verschmutzt ist. Ansonsten ist eine alleinige Desinfektion hautschonender. Desinfektionsmittel sollten rückfettend sein. Sie sollten einziehen, ehe Handschuhe angezogen werden, da es sonst zu Hautreizungen kommen kann. Hautreinigungsmittel sollten pH-neutral und ggf. rückfettend sein.
Hautschutzpläne zum Download
- Hautschutzpläne BGW
- Hautschutzplan Unfallkasse (PDF; 73 KB)
- Hautschutzplan Regierungspräsidium Stuttgart (PDF; 75 KB)
Stand 12/2008