Gefährdungsbeurteilung
Der Arbeitgeber muss nach § 5 Arbeitsschutzgesetz die Arbeitsbedingungen seiner Mitarbeiter beurteilen und ihre Gefährdungen durch die Bedingungen am Arbeitsplatz ermitteln. Solche Gefährdungen entstehen z.B. durch:
- die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
- physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
- die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
- die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
- unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten.
Fragebögen und Informationen zur Gefährdungsbeurteilung
- BGW: Gefährdungsbeurteilung in Arztpraxen
- BGW: Gefährdungsbeurteilung in der Tiermedizin
- BGW: Gefährdungsbeurteilung in der Zahnmedizin
- BGW: Gefährdungsbeurteilung in der Humanmedizin
- BGW: Gefährdungsbeurteilung in Kliniken
- Gefährdungsanalyse nach BiostoffV (PDF; 58 KB)
- BGW: Gefährdungsbeurteilung nach BiostoffV - ungezielte Tätigkeiten (PDF; 24 KB)
- BGW: Gefährdungsbeurteilung nach GefahrstoffV - Gefährdung durch Hautkontakt (PDF; 24 KB)
- Gefährdungsbeurteilung nach der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (PDF; 95 KB)
Stand 12/2010