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Baden Württemberg

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Gefährdungsbeurteilung

Der Arbeitgeber muss nach § 5 Arbeitsschutzgesetz die Arbeitsbedingungen seiner Mitarbeiter beurteilen und ihre Gefährdungen durch die Bedingungen am Arbeitsplatz ermitteln. Solche Gefährdungen entstehen z.B. durch: 

- die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,

- physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,

- die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,

- die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,

- unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten.

Fragebögen und Informationen zur Gefährdungsbeurteilung

  1. BGW: Gefährdungsbeurteilung in Arztpraxen
  2. BGW: Gefährdungsbeurteilung in der Tiermedizin
  3. BGW: Gefährdungsbeurteilung in der Zahnmedizin
  4. BGW: Gefährdungsbeurteilung in der Humanmedizin
  5. BGW: Gefährdungsbeurteilung in Kliniken
  1. Gefährdungsanalyse nach BiostoffV (PDF; 58 KB) 
  2. BGW: Gefährdungsbeurteilung nach BiostoffV - ungezielte Tätigkeiten (PDF; 24 KB)
  3. BGW: Gefährdungsbeurteilung nach GefahrstoffV - Gefährdung durch Hautkontakt (PDF; 24 KB)
  4. Gefährdungsbeurteilung nach der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (PDF; 95 KB)

Stand 12/2010

Kontakt

Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
 Dr. Elisabeth Härtig
Tel. +49 (0) 711 904-39620

Unfallkasse Baden-Württemberg
  Ludger Brinker
Tel. +49 (0) 721-6098304