Berufskrankheitsmeldung Arzt
Beim Verdacht auf das Auftreten einer Berufskrankheit ist der behandelnde Arzt nach der Berufskrankheitenverordnung verpflichtet, eine Berufskrankheitenanzeige an die zuständige Berufsgenossenschaft und den Staatlichen Gewerbearzt zu erstellen. Hier können Sie das Formblatt zur Anzeige einer Berufserkrankung (für Ärzte) herunterladen.
Stand 2/2005
- BK-Anzeige Arzt (PDF; 50 KB)