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Baden Württemberg

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Berufskrankheitsmeldung Unternehmer

Beim Verdacht auf das Auftreten einer Berufskrankheit ist der behandelnde Arzt nach der Berufskrankheitenverordnung verpflichtet, eine Berufskrankheitenanzeige an die zuständige Berufsgenossenschaft und den Staatlichen Gewerbearzt zu erstellen. Aber auch der Unternehmer kann selbst eine Anzeige stellen. Hier können Sie das Formblatt zur Anzeige einer Berufserkrankung (für Unternehmer) herunterladen.
Stand 2/2005

 BK-Anzeige Unternehmer (PDF; 17 KB)