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Baden Württemberg

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Betriebsanweisungen

Infektionsschutz bei verschiedenen Tätigkeiten im Gesundheitsdienst

Die Eingruppierung der Schutzstufe ist im Gesundheitsdienst für verschiedene Tätigkeiten in der TRBA 250 vorgegeben. Tätigkeiten mit Infektionsgefahr dürfen nur Personen übertragen werden, die eine abgeschlossenen Ausbildung in Berufen des Gesundheitsdienstes haben oder die von einer fachlich geeigneten Person (Ärzte/-innen, Krankenschwestern/-pfleger, Technische Assistent/-innen in der Medizin, Hebammen, Desinfektor/-innen, Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelfer/-innen, Beschäftigte in Not- und Rettungsdiensten und Pflegekräfte) unterwiesen sind und beaufsichtigt werden.

Als gutes Beispiel stellen wir Ihnen hier die Dienstanweisung des Kreiskrankenhauses Emmendingen zur TRBA 250 vor, wo es in hervorragender Weise gelungen ist, Hygieneplan,  Betriebsanweisung und Hautschutzplan praxisnah zu kombinieren.

Das gleiche Krankenhaus hat auch eine Betriebsanweisung für den  Umgang mit Abfällen erstellt.

Weiterhin möchten wir Ihnen eine allgemein gehaltene Betriebsanweisung für den Gesundheitsdienst vorstellen, die Sie für eigene Arbeitsplätze abwandeln können.

Musterbetriebsanweisungen

Schließlich  finden Sie im Frame links einzelne Musterbetriebsanweisungen zu relevanten Tätigkeiten, die in der Folgezeit noch ergänzt werden sollen. Die hier eingestellten Dateien sind eine Kombination von Hygieneplan,  Betriebsanweisung und Hautschutzplan. Die Musterbetriebsanweisungen müssen an die Verhältnisse vor Ort angepaßt werden. Sie können entweder markiert, kopiert und in Word-Dateien eingesetzt werden oder mit einem Programm umgeschrieben werden, das pdf-Dateien in Word umsetzt.

Spezielle Informationen zu Reinigung, Desinfektion, Sterilisation, Umgang mit benutzter Wäsche,zur Entsorgung von Abfällen, zu zentralen Abfallsammelstellen, zu Desinfektions- und Reinigungseinrichtungen, zu Einsammeln und Befördern innerhalb der Einrichtung, zu Instandhaltungsarbeiten, zur Endoskopie, zu Schutzmaßnahmen gegenüber Methicillin-resistenten Staphylokokken (MRSA) und zur Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Beauftragung von Fremdfirmen finden Sie in der TRBA 250.

Hier finden Sie auch die Anweisung, bei der Behandlung und Versorgung von Patienten, die nachgewiesenermaßen durch Erreger der Risikogruppe 3 (einschließlich 3**) oder höher infiziert sind, bei der Behandlung fremdgefährdender Patienten und bei Tätigkeiten im Rettungsdienst und in der Notfallaufnahme sowie in Gefängniskrankenhäusern immer automatische Nadelschutzmechanismen zu verwenden.

Stand 1/2007