infektionsfrei.de - Gesund bleiben im Gesundheitsdienst

infektionsfrei.de - Gesund bleiben im Gesundheitsdienst

Baden Württemberg

Baden Württemberg

Startseite / Humanmedizinischer Bereich / Arbeitshilfen / Betriebsanweisungen / Reinigungsarbeiten

Reinigungsarbeiten

Nach TRBA 250 unterliegen Tätigkeiten wie Reinigung und Desinfektion von kontaminierten Flächen und Gegenständen der TRBA und sind in Schutzstufe 2 einzuordnen. Im folgenden bieten wir Ihnen eine Musterbetriebsanweisung für diese Tätigkeiten an.

Betriebsanweisung nach §12 Biostoffverordnung: Reinigungsarbeiten mit Infektionsgefahr (PDF; 26 KB) 

Stand 12/2007