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Baden Württemberg

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Punktionen

Nach TRBA 250 unterliegen Tätigkeiten wie Punktionen, Injektionen, Legen von Gefäßzugängen und Blutentnahme  der TRBA und sind in Schutzstufe 2 einzuordnen. Im folgenden bieten wir Ihnen eine Musterbetriebsanweisung für diese Tätigkeiten an.

Betriebsanweisung nach §12 Biostoffverordnung: Punktionen, Injektionen, Legen von Gefäßzugängen (PDF; 24 KB)

Stand 12/2007