Instrumentenaufbereitung
Nach TRBA 250 unterliegen Tätigkeiten wie der Umgang mit benutzten Instrumenten, z.B. auch Kanülen, Skalpellen der TRBA und sind in Schutzstufe 2 einzuordnen. Im folgenden bieten wir Ihnen eine Musterbetriebsanweisung für diese Tätigkeiten an.
Betriebsanweisung nach §12 BiostoffV: Instrumentenaufbereitung
(PDF; 103 KB)
Stand 4/2005