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Baden Württemberg

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Instrumentenaufbereitung

Nach TRBA 250 unterliegen Tätigkeiten wie der Umgang mit benutzten Instrumenten, z.B. auch Kanülen, Skalpellen der TRBA und sind in Schutzstufe 2 einzuordnen. Im folgenden bieten wir Ihnen eine Musterbetriebsanweisung für diese Tätigkeiten an.

Betriebsanweisung nach §12 BiostoffV: Instrumentenaufbereitung
(PDF; 103 KB)


Stand 4/2005