Anaesthesie
Nach TRBA 250 unterliegen Tätigkeiten in der Anaesthesie wie Intubation, Extubation, Absaugen respiratorischer Sekrete, Injektionen, Legen von Gefäßzugängen usw. der TRBA und sind in Schutzstufe 2 einzuordnen. Im folgenden bieten wir Ihnen eine Musterbetriebsanweisung für diese Tätigkeiten an.
Betriebsanweisung nach §12 Biostoffverordnung: Anaesthesie
(PDF; 106 KB)
Stand 4/2005