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Allgemeine Betriebsanweisung biologische Arbeitsstoffe nach § 12 Biostoffverordnung

Der Arbeitgeber muß  für Tätigkeiten, bei denen erfahrungsgemäß aufgrund erhöhter Unfallgefahr mit einem Infektionsrisiko oder, als Folge eines Unfalls, mit schweren Infektionen zu rechnen ist, Arbeitsanweisungen zur Vermeidung von Betriebsunfällen am Arbeitsplatz vorliegen haben. Dies Formular soll es Ihnen leichter machen, eigene Anweisungen zu erstellen. Sie können das Formular kopieren, in Word einfügen und bearbeiten.

Allgemeine Betriebsanweisung biologische Arbeitsstoffe (PDF, 75 KB)

Stand 12/2006