Transport und Entsorgung infektiöser Abfälle
Nach TRBA 250 unterliegen Entsorgung und Transport von potentiell infektiösen Abfällen der TRBA und sind in Schutzstufe 2 eingeordnet. Im folgenden bieten wir Ihnen eine Musterbetriebsanweisung für diese Tätigkeiten an.
- Betriebsanweisung nach §12 Biostoffverordnung: Abfallentsorgung und - transport (PDF; 25 KB)
Stand 12/2007