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Baden Württemberg

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Transport und Entsorgung infektiöser Abfälle

Nach TRBA 250 unterliegen Entsorgung und Transport von potentiell infektiösen Abfällen der TRBA und sind in Schutzstufe 2 eingeordnet. Im folgenden bieten wir Ihnen eine Musterbetriebsanweisung für diese Tätigkeiten an.

  1. Betriebsanweisung nach §12 Biostoffverordnung: Abfallentsorgung und - transport (PDF; 25 KB)

Stand 12/2007