Bedrohliche Infektionskrankheiten
Bedrohliche Infektionskrankheiten sind insbesondere virusbedingte hämorrhagische Fieber (VHF) wie Lassa, Ebola, Marburg, aber auch SARS, aviäre Influenza, Lungenpest und (Affen-)Pocken. Das Management und die Behandlung dieser Erkrankungen erfordern besondere Maßnahmen zum Schutz des medizinischen Personals sowie zur Verhinderung der Weiterverbreitung in der Bevölkerung.
In Baden-Württemberg bestehen mit dem Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz des Landesgesundheitsamtes und der Sonderisoliereinheit am Robert-Bosch-Krankenhaus in Stuttgart effektive Strukturen für das Management und die Behandlung von Patienten mit lebensbedrohlichen hochkontagiösen Erkrankungen.
Vorgehen bei einem Verdachtsfall
Bei einem hochfieberhaften Patienten mit ansonsten unspezifischer Symptomatik (Kopf-, Augen-, Muskel-, Gelenkschmerzen, eventuell Hautausschlag), insbesondere aber bei Vorliegen einer hämorrhagischen Diathese bzw. bei Schock ist eine ausführliche infektiologische Anamnese erforderlich. Wichtig ist dabei eine genaue Reiseanamnese und die Frage nach möglichen Kontakten zu Infektionserregern über Tiere oder Labortätigkeit. Differentialdiagnosen wie z. B. Malaria müssen möglichst weitgehend ausgeschlossen werden. Zur Abklärung eines Anfangsverdachtes auf VHF steht ein Patientenfragebogen sowie die Falldefinition für einen VHF-Verdachtsfall zur Verfügung.
Wenn ein Anfangsverdacht nicht ausgeräumt werden kann, ist unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt zu verständigen. Bis zur Abklärung der Diagnose ist der Patient wie ein Erkrankter zu behandeln. Das Pflegepersonal für diesen Patienten darf keinen Kontakt zu anderen Patienten haben. Das mit dem Patienten in Kontakt kommende Personal ist auf ein absolutes Minimum zu beschränken. Es muss mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet werden. Entsprechende Schutzkleidung (Infektionsschutzset) sollte in den Kliniken vorgehalten werden. Der Umgang mit infektiösen Patienten sollte in den allgemeinen Alarmplan der Kliniken eingebunden sein.
Das örtliche Gesundheitsamt wird die Verdachtsdiagnose prüfen und sich mit dem Kompetenzzentrum beraten. Die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen werden abgestimmt.
Bei Erfüllung der Falldefinition wird das Gesundheitsamt in Abstimmung mit dem Kompetenzzentrum über die Verlegung des Patienten in das Behandlungszentrum am Robert-Bosch-Krankenhaus entscheiden.
- VHF-Patientenfragebogen
- Falldefinition VHF-Verdachtsfall
- Ereichbarkeit Gesundheitsämter