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ÖGD - Öffentlicher Gesundheitsdienst

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Posttraumatische Belastungsstörung

Umgang mit traumatisierenden Ereignissen in der Arbeitswelt – Hilfe für Unternehmen und Betroffene

  1. Psychische Extrembelastungen – wo können sie vorkommen?
  2. Mögliche gesundheitliche Auswirkungen von traumatischen
    Ereignissen
  3. Präventionsansätze, Akutversorgung, Nachbetreuung und
    Wiedereingliederung von betroffenen Beschäftigten
  4. Informationen und Unterstützung für Unternehmen und Betroffene

Psychische Extrembelastungen – wo können sie vorkommen?


LKW-Unfall auf Autobahn

Arbeitsbelastungen, die besondere Anforderungen an die psychische Belastbarkeit der Arbeitenden stellen, gibt es seit langem in bestimmten Feldern wie dem Rettungsdienst, bei der Feuerwehr und der Polizei. Dort besteht ein gewachsenes  Bewusstsein darüber, dass der Kontakt mit Menschen in gesundheitlichen bzw. sozialen Notlagen und mit selbst- oder fremdgefährdenden Verhaltensweisen sowie der Einsatz unter extremen physischen Bedingungen eine immer wiederkehrende und in gewissem Maße absehbare Herausforderung für den Einzelnen aber auch die gesamte Organisation darstellt. Dennoch gibt es selbst in diesen Bereichen erst in den letzten Jahren verstärkte Aktivitäten, umfassende Konzepte für die psychische Versorgung von Klientel und Helfern zu erarbeiten und erforderliche Bedingungen für deren Umsetzung zu schaffen. 

Extremereignisse mit traumatisierender Wirkung können prinzipiell in allen Arbeitsbereichen auftreten, wenn auch meist viel seltener als in den o. g. Feldern. Hervorzuheben sind dennoch Bereiche wie

  • Verkehr (Straße, Schiene, Luftverkehr, Schifffahrt): Suizide, gewalttätige Kunden, schwere Unfälle
  • Banken und Sparkassen: Überfälle auf Filialen, Gewaltandrohung
  • Handel: Überfälle auf Filialen, Gewaltandrohung
  • Produzierende Unternehmen mit besonderen Unfallgefahren (z.B. Chemie, Energieversorgung): schwere Unfälle
  • Tourismus: Reiseunfälle, Naturkatastrophen
  • Schulen und Ausbildungseinrichtungen
  • Sicherheitsdienste
  • Baugewerbe.

Es handelt sich in diesen Bereichen vor allem um das für Personal und/oder Betriebsmittel gefährliche Verhalten anderer Personen (Kunden/ Klientel). Dieses Verhalten ist vorab kaum bestimmbar und tritt meist unerwartet und plötzlich auf.

Weil die Art der Ereignisse stark abhängig ist vom jeweiligen Arbeitszusammenhang (z.B. Raubüberfall in der Bankfiliale und Suizid im Verkehrsbereich) werden sie als potenzielle Gefährdungsfaktoren diskutiert und sollten daher unter diesem Blickwinkel ein Thema für den bereichsspezifischen Arbeits- und Gesundheitsschutz sein.

Auch potenzielle technische Arbeitsunfälle mit sehr geringer Ereigniswahrscheinlichkeit, aber mit erheblichem Schadenspotenzial für Beschäftigte und/oder Kunden bzw. die Umwelt, werden bereits so eingeordnet.

Rechtlich sind auch die sich vor allem psychisch beeinträchtigend auswirkenden Ereignisse als Folgen von Arbeitsunfällen zu melden und ggf. anzuerkennen (Arbeitsunfall - § 8 Sozialgesetzbuch VII). Arbeitsunfälle sind plötzlich einwirkende Unfälle mit körperlicher Schädigung, die sich in einer Arbeitsschicht abspielen.

Die relative Seltenheit der Extremereignisse geht im Ereignisfall oft mit einer erheblichen Belastung aller Betroffenen einher und bedarf meist spezieller Unterstützung.

Ziel der Maßnahmen ist immer, eine psychische Stabilisierung zu erreichen und die Bewältigung des Erlebten zu fördern, so dass die Betroffenen baldmöglichst ihre Tätigkeit wieder aufnehmen und somit auch Arbeitsausfallkosten gesenkt werden können.

Die Auswertung einer Untersuchung der BG Bahnen zeigt, „dass die Umsetzung der betrieblichen Betreuungskonzepte erfolgreich verläuft.“ Für 2000 – 2002 zeigt sich: „trotz steigender Unfallzahlen ... sinken die Kosten erheblich:

Mögliche gesundheitliche Auswirkungen von traumatischen Ereignissen

Betroffene von Ereignissen sind bzw. können prinzipiell folgende Personen(gruppen) sein

  • unmittelbar vom Ereignis betroffene Mitarbeiter und Kunden (z.B. der überfallene Mitarbeiter und anwesende Kollegen/Kunden,
  • der Mitarbeiter im verunfallten Fahrzeug, an der Explosionsstelle
  • Personen, die nicht anwesend waren, aber zur Abteilung, zum Unternehmen gehören und vom Ereignis erfahren (Mitarbeiter, Führungskräfte)
  • sowie Angehörige von Betroffenen
  • interne und externe Helfer.

Im Zusammenhang mit traumatischen Ereignissen lassen sich nach Eintreten des Ereignisses drei wesentliche Phasen der möglichen Gesundheitsbeeinträchtigungen beschreiben. Dargestellt ist nachfolgend der ungünstigste Verlauf mit phasenspezifischen Merkmalen:

ungünstigster Verlauf

 Dauer

 Merkmale (Beispiele)

Potentiell belastendes  Ereignis (Auslöser)

Sekunden bis Stunden

Schockwirkung durch:

- plötzliches Auftreten

- oft nicht vermeidbar

- oft äußerst belastender Anblick



1. Phase

Psychischer Schock Minuten bis Stunden 

- u. a. Benommenheit

- Erstarrung bis hektische Aktivität

- körperliche Symptome, z.B. Zittern



2. Phase

Krisenreaktion Tage bis Wochen

- Angst, Hilflosigkeit

- Labilität, Empfindlichkeit

- Gefahr unangemessener Reaktion

- ggf. Akute Belastungsreaktion

- ggf. depressive Symptome



3. Phase:

Posttraumatische Belastungsstörung Wochen bis Monate

andauernde Beschwerden, z. B.

- häufige Albträume

- ständiges Wie-dererleben des Ereignisses

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Die beschriebenen gesundheitlichen (körperlichen und psychischen) Folgen werden als besondere Ausprägungen der gesunden, lebensnotwendigen menschlichen Stressreaktion verstanden. Man spricht daher auch von „normalen Reaktionen auf unnormale Ereignisse“.

Reaktionsweisen sind individuell sehr verschieden; ihre Ausprägung hängt sowohl von Ereignisfaktoren als auch von gesundheitlichen und sozialen Gegebenheiten beim einzelnen Betroffenen ab.

Am wichtigsten für die meisten Betroffenen ist jedoch die Gewissheit, nicht allein gelassen und verstanden zu werden sowie – auch vom Unternehmen – bei Bedarf Hilfe zu erhalten.

Als „Faustregel“ kann gelten: Sollte nach ca. 14 Tagen keine deutliche Besserung des psychischen Befindens bzw. sogar Verschlechterungen eingetreten sein, sollte in jedem Fall professionelle Unterstützung angeboten werden.

Die Posttraumatische Belastungsstörung ist von Fachleuten zu diagnostizieren (in der Regel frühestens vier Wochen nach dem Ereignis) und sollte immer fachtherapeutisch behandelt werden. Ein verzögertes Auftreten auch viele Monate nach dem Ereignis ist möglich.

Präventionsansätze, Akutversorgung, Nachbetreuung und Wiedereingliederung von betroffenen Beschäftigten

Für Unternehmer ist wichtig, dass sie Kompetenzen besitzen, um mit außergewöhnlicher psychischer Belastung bei Mitarbeitern und ggf. Kunden umgehen zu können. Im Rahmen ihrer Verantwortung für den betrieblichen Arbeitsschutz sorgen sie bereits dafür, dass z.B. betriebliche Bedingungen und Abläufe möglichst nicht zu Arbeitsunfällen führen. Im Ereignisfall ist die kompetente Ableitung situationsspezifischer Maßnahmen (z.B. Aktivierung betrieblicher Ressourcen, Organisation externer Unterstützung) und der Einsatz persönlicher Fähigkeiten (z.B. Gesprächsführung mit Betroffenen) ein wesentlicher Erfolgsfaktor.

Für Unternehmen mit hoher anzunehmender Ereigniswahrscheinlichkeit bieten sich verschiedene präventive Maßnahmen an:

  • Installation eines angemessenen betrieblichen Betreuungskonzeptes:
    - Bestimmung von Verantwortlichen
    - Planung des Vorgehens im Ereignisfall
    - Qualifizierung der Führungskräfte in Gesprächsführung nach psychisch belastenden Ereignissen
    - ggf. psychologische Schulung von Ersthelfern in der Mitarbeiterschaft für die kollegiale Hilfe
  • Information der Mitarbeiter in Risikotätigkeiten über das Betreuungskonzept, über Reaktionen des Menschen auf psychische Extrembelastungen und weiterführende Unterstützungsmöglichkeiten
  • Training in Stressbewältigung und Deeskalation für Mitarbeiter mit häufigem/ständigem Kundenkontakt
  • Optimierung der räumlichen, technischen und organisatorischen Bedingungen zur Gefahreneingrenzung in Risikobereichen

Für die Akutversorgung vor Ort direkt nach dem Ereignis wird zum einen das betriebliche Betreuungskonzept aktiviert und stehen zum anderen die örtlichen Rettungsdienste, Feuerwehr, Polizei und ggf. Kriseninterventionsteams (KIT) und Notfallseelsorger zur Verfügung.

Bei der Nachbetreuung und Wiedereingliederung von Betroffenen ist eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen den betrieblichen Akteuren und externen Einrichtungen bzw. Beratern und Therapeuten sehr wichtig. Gerade an dieser Schnittstelle gibt es noch keine überall ausreichende Standardisierung des Vorgehens und daher auch häufig noch Unsicherheiten insbesondere in kleineren Unternehmen. Im Punkt 4 werden Informationsquellen und Ansprechpartner genannt. Die Nachbetreuung kann für Einzelpersonen (Beratung, ggf. Therapie) und für Gruppen (Nachbesprechung) durchgeführt werden. Dafür gibt es jeweils verschiedene Ansätze und Konzepte, deren Auswahl und Umsetzung von Psychologen begleitet werden sollte. Sie können auch am besten unter Berücksichtigung fachlicher und zeitlicher Kriterien feststellen, ob stabilisierende Beratungsaktivitäten ausreichen oder im Einzelfall eine Therapie angeboten werden sollte. Zeitpunkt und konkrete Unterstützung bei der Wiedereingliederung sind ebenfalls Aspekte, die am erfolgreichsten mit erfahrenen Fachleuten konkretisiert werden können.

Informationen und Unterstützung für Unternehmen und Betroffene

Der Bundesverband der Unfallkassen und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin haben im Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit einen Thematischen Initiativkreis „Traumatische Ereignisse“ installiert. Dort finden sich u.a. die Berichte des Initiativkreises mit Ergebnissen von Befragungen, Informationen zur Vorsorgeplanung und sonstige Empfehlungen.

Bei der Suche nach niedergelassenen Psychotherapeuten für die Krisenintervention und die therapeutische Unterstützung können Sie sich an den Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP e.V.) wenden: Unter der Adresse in der Linkbox ist ein Link zum Psychotherapie Informationsdienst (PID) und eine Liste mit Notfallpsychologen zu finden.

Darüber hinaus können Informationen z. B. auch bei Gesundheitsämtern eingeholt werden.

Weiterführende Informationen

für Betroffene

Keimer, J. & Oehler, R. (2004). Psyche und Trauma., In: die BG 02/04, S. 78-80

Fischer, G. (2003). Neue Wege aus dem Trauma. Erste Hilfe bei schweren seelischen Belastungen. Düsseldorf und Zürich: Patmos Verlag. (ISBN 3-530-40145-5)

Reddemann, L. (2004). Trauma. Folgen erkennen, überwinden und an ihnen wachsen. Stuttgart: TRIAS-Verlag. (ISBN 3-8304-3139-2)

Reddemann, L. (2004). Eine Reise von 1.000 Meilen beginnt mit dem ersten Schritt. Seelische Kräfte entwickeln und fördern. Freiburg u. a.: HERDER spektrum. (ISBN 3-451-05448-5) 

Für speziell Interessierte, Helfer / betriebliche Betreuer

Gschwend, G. (2004). Notfallpsychologie und Trauma-Akuttherapie. Ein kurzes Handbuch für die Praxis. Bern u.a.: Verlag Hans Huber. (ISBN 3-456-84088-8)

Teegen, F. (2003). Posttraumatische Belastungsstörungen bei gefährdeten Berufsgruppen. Bern u.a.: Verlag Hans Huber. (ISBN 3-456-83806-9)

Service

Information und Beratung

Erdmuthe Hemmann-Kuhne
Tel. 0711/22299313 oder 0721/9384064
040 3918-2579 (Bereichsleitung 
Psychologie und Soziales)