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Desinfektionsnebenprodukte - Chloroform im Badewasser

Schwimmen und Baden sind beliebte Freizeitbeschäftigungen, die einen hohen gesundheitsfördernden und -vorsorgenden Stellenwert für die Bevölkerung besitzen. Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses kommt dem Baden eine große gesundheitspolitische Bedeutung zu. Deshalb fordert das Infektionsschutzgesetz § 37: „Schwimm- oder Badebeckenwasser in Gewerbebetrieben, öffentlichen Bädern sowie in sonstigen nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen muss so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist." Um dieser Forderung gerecht zu werden und einerseits eine Übertragung von Krankheitserregern wirksam zu verhindern als auch die Belastung mit den bei der Badewasseraufbereitung entstehenden Desinfektionsnebenprodukten (DNP) in gesundheitlich vertretbaren Grenzen zu halten, ist es erforderlich, die Aufbereitung entsprechend dem Stand des technischen, hygienischen und betrieblichen Wissens durchzuführen. Der Stand des Wissens in der Badebeckenwasseraufbereitung ist im wesentlichen in der DIN 19643 „Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser“ fixiert worden.

Die wichtigsten Desinfektionsmittel zur Badewasseraufbereitung sind Chlorgas und Chlorbleichlauge sowie in Ausnahmefällen Chlordioxid und Brom. Diese starken Oxidationsmittel reagieren mit den im Badewasser vorhandenen Verbindungen oder mit sich selbst (disproportionieren). Im Badewasser sind zum einen natürliche Stoffe wie Huminstoffe vorhanden und zum anderen Stoffe wie Schweiß, Urin, Hautschuppen, Mikroorganismen, Kosmetika usw., die durch bzw. über den Badegast ins Wasser gelangen. Es entstehen sowohl organische als auch anorganische DNP. Die bekanntsten organischen DNP sind die Trihalogenmethane (THM) – Trichlormethan (Chloroform), Bromdichlormethan, Dibromchlormethan und Tribrommethan. Sie haben eine Art Indikatorfunktion für die Belastung des Badewassers mit organischen DNP. Deshalb wurde für sie als Summe, berechnet auf Chloroform, auch in der DIN 19643 ein Grenzwert von 20 µg/l festgelegt. Da die THM weitestgehend inhalativ vom Menschen aufgenommen werden, gilt dieser Grenzwert nur in Hallenbädern. In Freibädern ist dieser Wert z.T. aufgrund des Besucheranstroms und damit des größeren Eintrags an organischem Material deutlich höher.

Bei den Untersuchungen des LGA in den letzten Jahren wurde im Badebeckenwasser von Hallenbädern eine durchschnittliche THM Belastung von ca.18 µg/l (Minimum 5 µg/l Maximum 32 µg/l) und in Freibädern von 45 µg/l (Minimum 7 µg/l Maximum 207 µg/l) ermittelt. Die THM-Werte in der Luft lagen in Hallenbädern 20 cm über der Wasseroberfläche im Mittel bei ca. 51 µg/m3 (Minimum 15 µg/m3, Maximum 192 µg/m3)und in Freibädern bei 6 µg/m3 (Minimum 2 µg/m3, Maximum 20µg/m3). Diese THM-Konzentrationen bedingten bei Schwimmern eine durchschnittliche THM-Konzentration im Blut von 0,4 µg/l. Beim Badepersonal lag dieser Wert aufgrund der geringeren Atemfrequenz im Vergleich zu den Schwimmern und des größeren Abstands von der Wasseroberfläche als Quelle bedeutend niedriger. Bei Leistungsschwimmern war dieser Wert z. T. höher.

Neben den THM treten als organische DNP im Badebeckenwasser auch noch halogenierte Carbonsäuren, Aldehyde, Ketone usw. auf. Neben den halogenierten Verbindungen lassen sich auch unhalogenierte Aldehyde nachweisen.

Bei den anorganischen DNP kommt Bromat, Chlorat und Chlorit die größte Bedeutung zu. Bromat entsteht vor allem bei der Ozonung vom Bromid, das in Mineral- und Solebädern in erhöhten Konzentrationen im Wasser vorhanden ist. Andere Ursachen sind die Verwendung von Brom oder Chlorbleichlauge zur Desinfektion. Chlorbleichlauge enthält vor allem wenn sie unsachgemäß gelagert wird, erhöhte Mengen Bromat und Chlorat. Da sich viele Anwender dessen nicht bewusst sind, wurde vom LGA ein Merkblatt zum Umgang mit Chlorbleichlauge erarbeitet.

In der Literatur wird seit einigen Jahren auch die Entstehung von Stickstofftrichlorid bei der Badewasseraufbereitung diskutiert. Die gesundheitliche Bewertung dieses DNP ist noch nicht abgeschlossen.

Weiterführende Informationen

  1. Weitere Veröffentlichungen des LGA zum Thema
  1. Chlorbleichlauge - Merkblatt für die Gesundheitsämter (PDF; 109 KB)
  2. Untersuchung der Belastung von Tauchern mit Trihalogenmethanen (THM) zur Abklärung des THM-Aufnahmepfades (PDF; 77 KB)
Kontakt

Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
 Dr. Guido Fischer
Tel. +49 (0) 711 904-39660