Baden-Württemberg

Baden Württemberg

ÖGD - Öffentlicher Gesundheitsdienst

ÖGD - Öffentlicher Gesundheitsdienst

Startseite / Gesundheitsthemen / Hygiene + Infektionsschutz / Trinkwasser

Trinkwasser

Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel und kann nicht ersetzt werden. Gewonnen wird Trinkwasser aus Brunnen, Quellen, aus Karst- und Oberflächenwasser. Die Anforderungen an Trinkwasser sind in Gesetzen und Richtlinien, insbesondere durch die Trinkwasserverordnung festgelegt. Die Gesundheitsämter überwachen ständig die Qualität des Trinkwassers. Dazu werden regelmäßig Proben entnommen und auf Krankheitserreger und chemische Substanzen untersucht.

Qualitätskriterien für Trinkwasser

  • Wasser kann beim Durchfließen von Bodenschichten die darin enthaltenen fremdartigen Bestandteile (so auch Abfallstoffe oder Abwässer), die gesundheitsschädigende Eigenschaften haben können, aufnehmen. Da Trinkwasser zum Genuss und zur Herstellung von Lebensmitteln Verwendung findet, darf es keine Krankheitserreger und gesundheitsschädigende Stoffe enthalten.
  • Wird Trinkwasser aus Brunnenanlagen gewonnen, soll dies aus tiefen und gut gefilterten Brunnen erfolgen. Wasser, das auf Grund seiner Beschaffenheit keiner Behandlung bedarf, ist behandeltem Wasser vorzuziehen. Wird Wasser aus anderen Anlagen als Brunnen gewonnen, ist eine identische Qualität wie bei Brunnenwasser einzuhalten.
  • Trinkwasser soll keimarm sein und zum Genuss anregen. Neben Farb- und Geruchlosigkeit sowie geschmacklicher Neutralität soll es kühl und appetitlich sein.
    Chloride, Sulfate und Salze können aus natürlichen Gründen im Trinkwasser vorhanden sein. Ist die Konzentration nicht zu stark, sind diese Mineralstoffe unbedenklich und zum Teil erwünscht.
  • Der Gehalt an Kalzium- und Magnesiumionen bestimmt die "Härte" des Wassers. Für die Gesundheit des Menschen ist die "Härte" des Wassers eher nebensächlich; technisch kann ein "hartes" Wasser jedoch zu erheblichen Problemen führen.

Öffentliche Trinkwasserversorgung

Der Öffentliche Gesundheitsdienst informiert,

  • woher das Trinkwasser in Ihrer Gemeinde kommt,
  • welche Qualitätsanforderungen an das Trinkwasser gestellt werden,
  • welche Qualität ihr Trinkwasser hat,
  • wer die Qualität des Wassers überprüft,
  • welche Anforderungen zum Schutz der Wasserqualität zu beachten sind,
  • ob Verwendungseinschränkungen für das Trinkwasser in ihrem Versorgungsbereich bestehen.

Private Trinkwasserversorgungen

Der Öffentliche Gesundheitsdienst berät,

  • bei Fragen zum Schutz ihrer Wasserversorgung
  • bei Plänen zu Wartung und Modernisierung ihrer Anlage

Weiterführende Informationen

Vortragsmaterialien zur Fortbildungsreihe "Aktuelle Fragen der Trinkwasserhygiene" des Regierungspräsidiums Stuttgart - Landesgesundheitsamt