Hygiene + Infektionsschutz
Der ÖGD fördert und schützt die Gesundheit der Bevölkerung und beobachtet und bewertet die gesundheitlichen Verhältnisse der Bevölkerung einschließlich der Auswirkungen von Umwelteinflüssen auf die Gesundheit.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben gehen die Behörden des ÖGD den Ursachen von Gesundheitsgefährdungen und Gesundheitsschäden nach und wirken auf die Beseitigung von Gesundheitsgefährdungen hin. Sie stellen sicher, dass die Anforderungen der Hygiene eingehalten und übertragbare Krankheiten bei Menschen verhütet und bekämpft werden. Sie initiieren und koordinieren Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Gesundheitserziehung. Als Grundlage für Gesundheitsberichte und für ggf. erforderliche politische Entscheidungen werden Krankheiten durch den ÖGD epidemiologisch erfasst und bewertet.
Das Infektionsschutzgesetz definiert die Aufgaben des ÖGD bundeseinheitlich insbesondere in den Bereichen:
- Koordinierung von Infektionsschutzmaßnahmen und Früherkennung
- Meldewesen und Infektionsstatistik
- Verhütung übertragbarer Krankheiten z. B. durch Schutzimpfungen und Hygienemaßnahmen in Krankenhäusern und Arztpraxen
- Bekämpfung übertragbarer Krankheiten z. B. durch gezielte Behandlung und Quarantänemaßnahmen
- Vorschriften zum Infektionsschutz für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen
- Überwachung der Beschaffenheit von Wasser für den menschlichen Gebrauch sowie von Schwimm- und Badebeckenwasser
- Gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln
- Sicherheitsbestimmungen bei Tätigkeiten mit Krankheitserregern
- Umgang mit biologischen Risikostoffen