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ÖGD - Öffentlicher Gesundheitsdienst

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Kommmunalhygiene

Die Kommunalhygiene befasst sich mit der Prävention von Gesundheitsgefährdungen in Gemeinschaftseinrichtungen, kommunalen Anlagen und bei beruflichen Tätigkeiten, die der Hygiene-Verordnung unterliegen.

 

Wir beschäftigen uns mit Fragen der Hygiene und des Infektionsschutzes vor allem in folgenden Bereichen:

  • Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Schulen, Kindergärten, Horte, Sportstätten, Ferienlager, Waldkindergärten, Gemeinschaftsunterkünfte)
  • nicht-medizinische Tätigkeiten, bei denen die Gefahr besteht, dass durch Blut oder andere Körperflüssigkeiten Krankheitserreger übertragen und beim Menschen eine Infektion verursacht werden kann (z.B. Friseure, Fußpflege, Kosmetik, Ohrlochstechen, Piercing und Tätowieren)
  • Abwasser- und Abfallbeseitigung
  • Bestattungs- und Friedhofshygiene
  • gesundheitlichen Anforderungen an Beschäftigte beim Umgang mit Lebensmitteln

 

Wir unterstützen die Arbeit der Gesundheitsämter durch

  • fachliche Beratung,
  • Ausarbeitung von Merkblättern und Musterhygieneplänen,
  • Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen.

 

Außerdem beantworten wir Anfragen von Ministerien, anderen Behörden und Bürgern.

Dabei arbeiten wir interdisziplinär mit den Kollegen in den anderen Bereichen der Hygiene, der Infektionsepidemiologie, der Arbeitsmedizin sowie dem umweltbezogenen Gesundheitsschutz zusammen.

 

Wir arbeiten im Wesentlichen auf der Grundlage folgender Rechtsnormen:

 

Das Sachgebiet Kommunalhygiene ist dem Referat „Arbeitsmedizin, Umweltbezogener Gesundheitsschutz“ zugeordnet.

Kontakt

Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
 Dr. Bertram Geisel
Tel. +49 (0) 711 904-39670

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