Sexuell übertragbare Infektionen
Seit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zum 01.01.2001 werden die klassischen Geschlechtskrankheiten (Syphilis, Tripper, weicher Schanker und venerische Lymphknotenentzündung) seuchenrechtlich den anderen übertragbaren Krankheiten gleichgesetzt. Das IfSG sieht jedoch für sexuell übertragbare Krankheiten spezielle Beratungs-, Untersuchungs- und, im Einzelfall, Behandlungsangebote vor, um ihren Besonderheiten Rechnung zu tragen.
Welche Krankheitserreger können sexuell übertragen werden?
- Viren: HIV, Hepatitis B-Virus, Herpes-Virus (Infektionen des Genitaltraktes) u.a.
- Bakterien: Treponemen (Syphilis), bestimmte Chlamydienstämme (Entzündung von Lymphknoten, Gebärmutterhals und Harnröhre), Mykoplasmen (Infektionen des Genitaltraktes) u. a.
- Parasiten: Trichomonaden (Harnweginfektionen), Filzläuse oder Krätzmilben (Juckreiz im Genitalbereich)