Hygiene in medizinischen Einrichtungen
Hygiene
ist nach einer Definition der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie die "Lehre von der Verhütung der Krankheiten und der Erhaltung und Festigung der Gesundheit". Die Hygiene ist damit ein Teil der medizinischen Prävention und steht in engem Zusammenhang mit dem Gesundheitlichen Verbraucherschutz als Querschnittsaufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD).
Ziel
der hygienischen Beratung und Überwachung durch den ÖGD ist insbesondere die Vermeidung oder Verringerung von gesundheitlichen Gefahren der Bevölkerung in
- Rehabilitationseinrichtungen, Alten- und Pflegeheimen und sonstigen Gemeinschafts- und Betreuungseinrichtungen,
- Arzt- und Zahnarztpraxen,
- Krankenhäusern und sonstigen stationären Gesundheitseinrichtungen
Auch in weitere Hygieneaufgaben ist der ÖGD eingebunden:
Beratung
- in öffentlichen Einrichtungen
- bei Neubau und Umbaumaßnahmen von Krankenhäusern und Arztpraxen