Hygiene in Arzt- und Zahnarztpraxen
Hygiene ist integraler Bestandteil der Routine im medizinischen Betrieb und wird umso besser umgesetzt, je mehr hygienische Vorgaben in die praxisinternen Arbeitsanweisungen und Schulungen eingebunden sind. Viele Leistungen, die früher ausschließlich zur stationären Behandlung gehörten, wurden zumindest fakultativ in den ambulanten Bereich übernommen, so dass dem Hygienemanagement ein entsprechend höherer Stellenwert zukommt. Der Ruf der ambulanten Versorgung hängt auch von der erfolgreichen und dokumentierten hygienischen Qualitätssicherung ab.
Das Landesgesundheitsamt fördert die Hygiene in Arzt- und Zahnarztpraxen durch ein umfangreiches Informations- und Fortbildungsangebot sowie mittels Durchführung laborgestützter Untersuchungen zur Qualität der praxisinternen Instrumenten- und Geräteaufbereitung.
Eine jährlich jeweils für Personal von Arzt- und für Zahnarztpraxen angebotene Fortbildung zur Hygiene (Grund und Aufbaukurs) ist mit dem Sachkundenachweis für die Instandhaltung von Medizinprodukten und die Freigabe von Sterilgut in der ärztlichen Praxis verbunden.
Periodisch werden Infobulletins für Zahnarztpraxen zu Themen der Infektionshygiene und des Arbeitsschutzes erstellt. Ein ausführlicher LGA-Leitfaden zur Hygiene in der Arztpraxis und beim Ambulanten Operieren sowie Rahmenhygienepläne für die ambulante OP-Praxis (zum eigenen Bearbeiten) können beim Landesgesundheitsamt bestellt werden.
Weiterführende Informationen
- Leitfaden Praxishygiene, 2004
- LGA-Infobulletin für Zahnarztpraxen
- Musterhygieneplan Arztpraxis, 2002 (PDF; 337 KB)
- Hygiene in Arztpraxen aus Sicht der behördlichen Überwachung, 2004 (PDF; 81 KB)
- Hygienegerechte Ausstattung der Arztpraxis, 2004 (PDF; 77 KB)
- Hygiene in der Endoskopie, 2004 (PDF; 91 KB)