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ÖGD - Öffentlicher Gesundheitsdienst

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Gruppenerkrankungen, Ausbrüche, Epidemien

Von einer Gruppenerkrankung wird gesprochen, wenn zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird. Synonym hierfür werden auch die Begriffe „Massenerkrankung“ oder „Ausbruch“ verwendet.

Die von den Gesundheitsämtern aufgrund des IfSG gemeldeten Gruppenerkrankungen werden zunächst mit Hilfe von mikrobiologischen oder molekularbiologischen Untersuchungen im LGA untersucht.

Bei Norovirus-Ausbrüchen werden pro Ausbruch Stuhlproben von 5 Erkrankten untersucht. Wie viele Proben vom nicht erkrankten Küchenpersonal untersucht werden, wird individuell geregelt und erfolgt in Absprache zwischen dem Laborbereich des Landesgesundheitsamtes (Referat 93) und dem zuständigen Gesundheitsamt.

Wenn mindestens in einem Fall Noroviren nachgewiesen werden, werden keine weiteren Untersuchungen vorgenommen. Alle übrigen im Zusammenhang mit diesem Ausbruch erkrankten Personen können auch ohne Laborbestätigung als klinisch-epidemiologisch bestätigte Norovirus-Erkrankung klassifiziert und übermittelt werden. Eine Untersuchung ist nicht sinnvoll bei asymptomatischen Personen sowie Kontrollen nach positivem Norovirusnachweis.

Bei bakteriellen Ausbrüchen werden die Gesundheitsämter bei einem vermutlich größeren Probenaufkommen, darum gebeten, mit dem Laborbereich des Landesgesundheitsamtes (Referat 93) vorab Rücksprache zu halten, wie viele Proben sinnvollerweise zur Infektkettenabklärung untersucht werden müssten.

Insbesondere bei lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen wird die Aufklärung von Infektketten durch zusätzliche molekularbiologische Methoden, wie z.B. durch Sequenzierung, ermöglicht. So können über den Nachweis der klonalen Identität von Erregern aus einer vermuteten Infektionsquelle und dem Patienten Aussagen zur Infektkette im konkreten Fall gemacht werden. Im Bedarfsfall führt das LGA auch Ermittlungen in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern vor Ort durch und gibt Empfehlungen zu den notwendigen Maßnahmen.