Zulassung von Gelbfieberimpfstellen in Baden-Württemberg
Die Zulassung von Gelbfieberimpfstellen in Baden-Württemberg ist eine hoheitliche Aufgabe, die das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg (LGA) im Auftrag des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren durchführt.
Die erforderlichen Voraussetzungen für die Ermächtigung als Gelbfieberimpfstelle in Baden-Württemberg sind dem Antragsformular zu entnehmen.
Der Antrag / Verpflichtungserklärung ist unterschrieben per Post an folgende Anschrift zu senden:
Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
Nordbahnhofstraße 135
70191 Stuttgart
Voraussetzungen für die Antragsbearbeitung ist eine Original-Unterschrift sowie folgende Unterlagen:
- Zertifikat des Basiskurses „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“
- beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde
Die Zulassung als Gelbfieberimpfstelle ist jeweils personenbezogen.
Die Kosten für die Erteilung einer Ermächtigung einschließlich des offiziellen Stempels der Zertifizierungsstelle betragen 150 EUR und werden nach Eingang des Antrags in Rechnung gestellt. Die Zusendung der Unterlagen und des Stempels erfolgen nach Zahlungseingang.