Jugendschutzgesetz
Das Jugendschutzgesetz regelt, dass die Teilnahme an Glücksspielen für Kinder und Jugendliche nicht erlaubt ist. Es gilt also: Glücksspielen erst ab 18!
Ausgenommen sind nur Angebote auf Volksfesten, Jahrmärkten etc., bei denen nur geringe Warenwerte gewonnen werden können.