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Glücksspielstaatsvertrag

Seit dem 01. Januar 2008 gilt in Deutschland der Glücksspielstaatsvertrag. Er besagt, dass Glücksspiele ausschließlich vom Staat bzw. von staatlich organisierten Einrichtungen angeboten werden dürfen.
Die Ziele des Glücksspielstaatsvertrags sind:

  • Entstehung von Glücksspielsucht verhindern
  • Angebot von Glücksspielen begrenzen
  •  Kanalisierung des Glücksspiels
  •  Einhaltung des Jugend- und Spielerschutzes
  •  Sicherstellung eines fairen Spiels
  •  Schutz vor Betrug

Im Glücksspielstaatsvertrag ist ebenfalls geregelt, dass Online Glücksspiel in Deutschland verboten ist! Dieses Verbot gilt ausnahmslos seit dem 01. Januar 2009.